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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 742/1/13 vom 18.11.13



Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen -

917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013

Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Verteidigung und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

  • 1. Die Entschließung ist wie folgt zu fassen:

    "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorzulegen, in dem gleichlautend, wie bereits im vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Juni 2012 eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucksache 227/12(B) HTML PDF ) vorgeschlagen, geregelt wird, dass bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften gleichrangig sicherzustellen ist, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden."

    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

    Mit der Empfehlung soll bereits im Entschließungstext ein Bezug auf den Beschluss des Bundesrates vom 15. Juni 2012 (BR-Drucksache 227/12(B) HTML PDF ) hergestellt werden.

    [Die Begründung der Entschließung kann im Übrigen unverändert1 belassen werden.]

  • 2. Die Begründung ist wie folgt zu ändern:
    • a) Dem Absatz 11 sind folgende Sätze anzufügen:

      "Eine rein wirtschaftliche Sichtweise würde bei werthaltigen Liegenschaften dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten."

    • b) Dem letzten Absatz ist folgender Satz anzufügen:

      "Neben dieser Öffnungsklausel müssen die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken möglichst auf der Grundlage einer generellen Regelung, kurzfristig aber zumindest durch Haushaltsvermerk, rechtzeitig vor Räumung der Bundeswehrliegenschaften geschaffen werden."

  • 1. Vorbehaltlich Ziffer 2.

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