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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 744/06 (PDF) vom 25.10.06



Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist - vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung über die Programme durch den Rat - um fünf Programmausschüsse1, die in folgenden Formationen tagen sollen, ergänzt worden:

Erstes Spezifisches Programm "Kooperation"

  • 0. Spezifische Konfiguration (übergreifende Themen)2
  • 1. Gesundheit2
  • 2. Ernährung, Landwirtschaft und Biotechnologie2
  • 3. Informations- und Kommunikationstechnologien3
  • 4. Nanowissenschaften und -technologien, Materialforschung und neue Produktionstechnologien3
  • 5. Energie3
  • 6. Umwelt und Klimawandel2
  • 7. Transport (einschl. Luftfahrt)3
  • 8. Sozioökonomische Forschung und Geisteswissenschaften2
  • 9. Sicherheit und Weltraum4

Zweites Spezifisches Programm "Ideen"2

Drittes Spezifisches Programm "Menschen/Mobilität"2

Viertes Spezifisches Programm "Kapazitäten"

  • 1. Infrastrukturen2
  • 2. KMU-Maßnahmen3
  • 3. Wissensregionen, Forschungspotenzial und kohärente Entwicklung der Politiken2
  • 4. Wissenschaft in der Gesellschaft2
  • 5. Internationale Zusammenarbeit2

Fünftes Spezifisches Programm "EURATOM"

  • 1. Fusion2
  • 2. Kernspaltung3

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programme bzw. Formationen je einen/eine Vertreter/in zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

Die Benennungen gelten bis zum Auslaufen des 7. Forschungsrahmenprogramms.

  • 1 Vgl.
    Drucksache 725/05 (PDF) = AE-Nr. 052523,
    Drucksache 726/05 (PDF) = AE-Nr. 052524,
    Drucksache 727/05 (PDF) = AE-Nr. 052525,
    Drucksache 728/05 (PDF) = AE-Nr. 052526,
    Drucksache 729/05 (PDF) = AE-Nr. 052527,
    Drucksache 730/05 (PDF) = AE-Nr. 052528 und
    Drucksache 731/05 (PDF) = AE-Nr. 052529
  • 2 Nach Beschluss der Arbeitsgruppe Ländervertreter liegt das Vorschlagsrecht bei K.
  • 3 Nach Beschluss der Arbeitsgruppe Ländervertreter liegt das Vorschlagsrecht bei Wi.
  • 4 Nach Beschluss der Arbeitsgruppe Ländervertreter liegt das Vorschlagsrecht bei Wi. Es sollte für den Fall einer Trennung der Formationen ein Vorratsbeschluss gefasst werden und für die Formation "Sicherheit" ein/e Ländervertreter/in durch K bzw. für die Formation "Weltraum" eine/n Ländervertreter/in durch Wi vorgeschlagen werden.

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