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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 767/09 (PDF) vom 12.10.09



Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 - 11803/2004 - C6-0118/2005 - 2004/0176(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 316995 - vom 7. Oktober 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. September 2009 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 637/04(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

  • - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (2004) 0521),
  • - in Kenntnis des Entwurfs des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (12475/2004 und 11803/2004),
  • - in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags und gemäß Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz, Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 63 Absatz 1 Nummer 3, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2, Artikel 93, Artikel 94, Artikel 133 und Artikel 181a des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0118/2005),
  • - gestützt auf Artikel 101 des Euratom-Vertrags,
  • - gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
  • - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0007/2009),
  • 1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
  • 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tadschikistan zu übermitteln.

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