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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 816/2/16 vom 07.02.17



Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
(Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)

Punkt 43 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe "Artikel 5b Änderung der Strafprozessordnung" die Angabe "Artikel 5c Einschränkung eines Grundrechts" eingefügt.
  • 2. Nach Artikel 5b wird der folgende Artikel 5c eingefügt:

    "Artikel 5c
    Einschränkung eines Grundrechts

    Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikel 5b eingeschränkt."

Begründung:

Der Vorschlag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Gemäß Ziff. 15 der Empfehlungsdrucksache 816/1/16 soll ein neuer Artikel 5b eingefügt werden, der das Fernmeldegeheimnis berührt. Der Antrag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung.


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