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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 846/06 (PDF) vom 24.11.06



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/3201(neu) - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes - Drucksache 016/1940 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • 1. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
    • a) In Satz 1 wird die Angabe "§ 21a Abs. 2 und 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4," durch die Angabe "§ 21a Abs. 2 und 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4," ersetzt.
    • b) In Satz 2 wird die Angabe "§ 21a Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4," durch die Angabe "§ 21a Abs. 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4," ersetzt.
  • 2. Nummer 4 wird wie folgt geändert: 4. § 53 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

    1. einer Vorschrift des § 21a Abs. 2, 3 Satz 1, auch in Verbindung mit den Absätzen 4, 5, 6 oder 7 oder des § 22 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f, i oder j oder § 22 Abs. 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,


Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 391/05 (PDF)


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