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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 854/05 (PDF) vom 15.12.05



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner B. Sitzung am 15. Dezember 2005 aufgrund dc Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziale - Drucksache 16/245 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Drucksache 16/109 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

I. In Artikel 1 wird nach Nummer 1 folgende Nummer 1a eingefügt:

  • "1a. In § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 werden die Wörter "unverzüglicher Meldung" durch die Wörter "zur Meldung nach § 37b" ersetzt."

II. Nach Artikel 2 werden folgende Artikel 2a und 2b eingefügt:

Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

In § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch ... (BGBl. I S....) geändert worden ist, werden nach der Angabe " § 189" die Wörter "und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde," eingefügt.

Artikel 2b Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

In § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch ... (BGBl. I S....) geändert worden ist, werden nach der Angabe " § 23" die Wörter "und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde," eingefügt.'

III. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S....), wird wie folgt geändert:

  • 1. In § 237 Abs. 2 Satz 3 werden die Angabe "1. Januar 2006" jeweils durch die Angabe "1. Januar 2008" und die Angabe "2. Januar 1948" durch die Angabe "2. Januar 1950" ersetzt.
  • 2. In § 252 Abs. 8 Satz 3 werden die Angabe "31. Dezember 2005" durch die Angabe "31. Dezember 2007", die Angabe "1. Januar 2006" durch die Angabe "1. Januar 2008" und die Angabe "2. Januar 1948" durch die Angabe "2. Januar 1950" ersetzt.'

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