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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 895/1/06 vom 05.02.07



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) - Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen -

830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007

A.

  • 1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 6 Abs. 2 Satz 5, 7, Abs. 4 BNotO)

§ 6 ist wie folgt zu ändern:

  • a) Absatz 2 ist wie folgt zu ändern:
    • aa) In Satz 5 sind nach der Angabe "Absatz 4" die Wörter "und Zeiten eines vorübergehenden Verzichts auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen" einzufügen.
    • bb) In Satz 7 sind die Wörter "Zeiten nach Absatz 4" durch die Wörter "die in Satz 5 genannten Zeiten" zu ersetzen.
    • cc) Absatz 4 ist wie folgt zu fassen:

      (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienstzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzvorschriften und Zeiten der Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit auf die Dauer des Anwärterdienstes nach Absatz 3 Satz 2 sowie bei einer erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit zu treffen. Sie können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

Folgeänderungen:

Die Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 1 § 6 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In der Begründung zu Absatz 2 Satz 7 ist die Angabe "Absatzes 4" durch die Angabe "Satzes 5" zu ersetzen.
  • b) Die Begründung zu Absatz 4 ist wie folgt zu fassen:

    "Absatz 4 enthält die bisher in § 6 Abs. 3 Satz 4 normierte Anrechungsmöglichkeit für Wehr- und Ersatzdienstzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzvorschriften und Zeiten der Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit auf die Dauer des Anwärterdienstes nach Absatz 3 Satz 2 sowie bei einer erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit."

Begründung

Es handelt sich um redaktionelle Änderungen. § 6 Abs. 4 BNotO-E bezieht sich ausweislich des Verweises auf § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO-E lediglich auf die Bestellung zum Notar im Hauptberuf. Hierfür sind die in Absatz 4 genannten "Zeiten eines vorübergehenden Verzichts auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ..." nicht von Bedeutung. Absatz 4 wird durch die Einfügung dieser Zeiten in Absatz 2 Satz 5 bereinigt.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C.

  • 3. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Ministerin Elisabeth Heister-Neumann (Niedersachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

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