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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 970/08 (PDF) vom 18.12.08



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen
(Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/11390 - zu dem Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 861/08(B) HTML PDF


Deutscher Bundestag Drucksache 016/11390
16. Wahlperiode 17.12.2008

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)


- Drucksachen 016/10288, 016/10722, 016/10914, 016/11166 -
Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Dr. Norbert Röttgen
Berichterstatter im Bundesrat: Senator Dr. Thilo Sarrazin

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 beschlossene Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.


Berlin, den 17. Dezember 2008
Der Vermittlungsausschuss
Jens Böhrnsen
Vorsitzender Berichterstatter
Dr. Norbert Röttgen
Thilo Sarrazin
Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - (§ 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG)

Nach Artikel 1 Nr. 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:

  • "4a. In § 21 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "500 000" durch die Angabe "250 000" ersetzt."

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