Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Staatssekretärin Berlin, 30. Dezember 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
anliegend übersende ich Ihnen den zweiten von insgesamt drei Berichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nach Artikel 25 Absatz 7 Bundesteilhabegesetz (BTHG).* Danach berichtet das BMAS dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 zum Stand und den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG.

Das am 29. Dezember 2016 verkündete Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe und mehr individuelle Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das umfassende Gesetzespaket sieht zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor.

Der Gesetzgeber hat in Artikel 25 BTHG das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit beauftragt, diese weitreichenden und komplexen Änderungen durch verschiedene Maßnahmen zur Umsetzungsunterstützung zu begleiten:

Mit diesen Begleit- und Untersuchungsprojekten hat das BMAS unabhängige Auftrags- und Zuwendungsnehmer über den Zeitraum 2017 bis 2022 betraut.

Der beigefügte Bericht gibt einen Überblick über die Begleit- und Untersuchungsprojekte, ihren jeweiligen Fortschritt und bereits gewonnene Erkenntnisse. Detaillierte Zwischenberichte zu den einzelnen Vorhaben sind dem Bericht als Anlagen beigefügt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Leonie Gebers

* wird als Bundestags-Drucksache 19/16470 verteilt