Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 022/19 (PDF)

in Verbindung mit Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen - Antrag der Länder Hamburg, Thüringen und Berlin - Drucksache: 073/19 (PDF)

975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019

A

Der federführende Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließungen in Drucksache 022/19 (PDF) und in Drucksache 073/19 (PDF) in folgender Fassung anzunehmen:

1. "Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika

Begründung:

Mikro- und Nanoplastik gefährdet in zunehmendem Maße Ökosysteme und die Gesundheit des Menschen. Der Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika und Pflegeprodukten ist eine Ursache der Plastikverschmutzung in der Umwelt. Plastik enthält verschiedene chemische Zusatzstoffe wie z.B. Weichmacher. An Mikroplastik können sich zudem diverse organische Schadstoffe und Schwermetalle ansammeln. Dadurch wird ein zusätzlicher, aber vermeidbarer Eintragspfad von langlebigen Schadstoffen in die Nahrungskette geschaffen. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mikroplastik das Verhalten und die Vermehrung von Fischlarven negativ beeinflusst und damit die Fischbestände gefährdet. Neuere Studien ergeben auch, dass die Auswirkungen von Mikroplastik in Böden die Ökosysteme dauerhaft negativ beeinflussen. Ebenso ist eine gesundheitliche Gefährdung des Menschen nach derzeitigem Wissensstand möglich bzw. kann nicht ausgeschlossen werden.

Der Bundesrat fordert mit Beschluss vom 6. Juli 2018 (BR-Drucksache 224/18(B) HTML PDF -) neben Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Reduktion von Kunststoffeinträgen ein EU-weites Verbot von Mikroplastik in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika.

Die Hersteller und Vertreiber haben selbst den größten Einfluss auf die Gestaltung der von ihnen hergestellten und vertriebenen Produkte. Kosmetikprodukte sind zwar nicht die größte Quelle für Mikroplastikverunreinigungen und viele Unternehmen der Kosmetikbranche verzichten bereits freiwillig bei bestimmten Produkten auf das Zusetzen von Mikroplastik. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, die bereits zu einem Rückgang des Mikro- und Nanoplastiks in Kosmetika und Pflegeprodukten geführt hat, werden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Die Europäische Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA beauftragt, Beschränkungen von bewusst zugesetzten Mikroplastikpartikeln zu prüfen. Nach dem Vorsorgeprinzip ist es erforderlich, dass der Einsatz vollständig beendet wird. Hierfür sind weitere Anstrengungen notwendig. Sollten entsprechende Absprachen im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung nicht zum Erfolg führen, sind regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Maßnahmen auf nationaler Ebene könnten im Falle einer zweifelsfrei europarechtlichen Zulässigkeit zusätzlich ergriffen werden. Von dieser Möglichkeit machen einige Mitgliedstaaten wie Schweden, Italien oder Großbritannien Gebrauch. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und ggf. dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen."

B

2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 022/19 (PDF) nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Absatz 4

In Absatz 4 sind nach den Wörtern "Einsatz von" die Wörter "schwer biologisch abbaubarem" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Im Gesamtkontext ist der 4. Absatz des oben genannten Entschließungsantrags so zu verstehen, dass jeglicher Einsatz von Mikro- und Nanoplastik in flüssiger und fester Form in Kosmetikartikeln und anderen Pflegeprodukten auf EU-Ebene verboten werden soll, soweit deren Einsatz nicht bis 2020 vollständig beendet ist.

Ein entsprechendes Verbot sollte sich jedoch nur auf schwer biologisch abbaubares Mikro- und Nanoplastik beziehen, da insbesondere wasserlösliche Polymere biologisch abbaubar sein können.

C

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 073/19 (PDF) nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -

Folgeänderung:

In der Begründung ist Absatz 3 wie folgt zu ändern:

4. Zu Nummer 3

Nummer 3 ist zu streichen.

Als Folge sind in der Begründung in Absatz 3 Satz 4 bis 7 zu streichen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Selbstverpflichtung der Industrie zum Verzicht auf Mikroplastik in Kosmetikprodukten bis zum Jahr 2020 hat zu einer erheblichen Reduktion der beigesetzten Mikrokunststoffpartikel geführt. Daher sollten der vereinbarte Zeitraum und die erreichten Ergebnisse abgewartet werden, bevor nationale Verbote geprüft werden.