Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
(Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 74. Sitzung am 17. Januar 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksache 19/7087 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG) - Drucksache 19/5313 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. In § 1 werden die Wörter "gemäß Artikel 121 des Abkommens" durch die Wörter "gemäß dem Vierten Teil des Abkommens" ersetzt.

2. In § 2 werden die Wörter "in Artikel 122 Absatz 1, 4, 5 und 7 des Abkommens" durch die Wörter "in Artikel 127 Absatz 1, 4, 5 und 7 des Abkommens" ersetzt.

Fristablauf: 15.02.19
Erster Durchgang: Drucksache. 424/18 (PDF)