Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014"

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Experten-Arbeitsgruppe "Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014"° ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

* vgl. BR-Drucksache 325/07 (PDF) = AE-Nr. 070422, AE-Nr. 100604 (Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten v. 02.12.2010 zum Arbeitsplan für Kultur 2011 - 2014, ABl. C 325 v. 02.12.2010, S.1)