Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 26 der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Nummer 5 Satz 1 und 2 und Nummer 7

Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:

Als Folge sind in der Begründung die Absätze 3, 5, 6 und 7 zu streichen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Eine CO₂-Bepreisung lediglich gemeinsam mit anderen EU-Ländern ist kritisch zu sehen. Weil damit neue Kostenbelastungen für die energieintensiven Wirtschaftsbereiche geschaffen würden, sollte dies - um einseitige Wettbewerbsnachteile weitgehend zu vermeiden - im globalen Verbund oder zumindest gemeinsam mit den G20-Staaten umgesetzt werden. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde daher vereinbart, eine CO₂-Bepreisung anzustreben, die nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Daher kann zwar der Forderung nach einer Prüfung der Einführung einer international abgestimmten CO₂-Bepreisung zugestimmt werden. Auf die konkrete Einführung einer CO₂-Bepreisung durch die Bundesregierung bereits jetzt hinzuwirken, wäre verfrüht, da es vorrangig einer internationalen Koordinierung eines CO₂-Bepreisungssystems bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nicht zu gefährden.