Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Vereinigtes Königreich" (Working party on the UK (WPUK))

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Ratsarbeitsgruppe "Vereinigtes Königreich"* ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Bundesratsbeauftragte (Liste B) benennen unter der Voraussetzung, dass jeweils nur ein Vertreter an den Sitzungen des Gremiums teilnimmt.

* vgl. Beschluss (EU) Nr. 2020/121 des Rates vom 28.01.2020 zur Einsetzung der Gruppe "Vereinigtes Königreich" unter dem Vorsitz des Generalsekretariats des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) Nr. 2017/900 (Amtsblatt L 23 I vom 29.01.2020, Seite 1)