Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 83. Sitzung am 21. Februar 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 19/7764 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes - Drucksache 19/7425 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 15.03.19
Initiativgesetz des Bundestages