Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres

Der Bundesrat hat in seiner 976. Sitzung am 12. April 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. März 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.