Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern

Staatskanzlei des Landes Schwerin, 2. April 2019
Mecklenburg-Vorpommern
Die Ministerpräsidentin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern leite ich dem Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern zu.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019 zu setzen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Die Bundesregierung wird gebeten, zur Verbesserung der Akzeptanz für die Art Wolf und zur Bewältigung außerordentlicher Belastungen von Weidetierhaltern durch die Ausbreitung des Wolfes eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten in ausgewiesenen Wolfsgebieten zu ermöglichen.

Begründung:

Um die außerordentlichen Belastungen, die Weidetierhaltern durch den wolfsbedingten Herdenschutz entstehen, zu kompensieren und zugleich die Akzeptanz für die artenschutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland zu erhöhen, ist es erforderlich, übermäßige Aufwendungen finanziell zu kompensieren. Trotz einer mittlerweile möglichen hundertprozentigen Förderung investiver Maßnahmen zum Herdenschutz sind jedoch die finanziellen Belastungen durch deutlich erhöhte Unterhaltungskosten für eine Vielzahl an Weidetierhaltern nicht mehr vertretbar (vgl. KTBL-Studie). Um somit die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Weidetierhaltung zu begrenzen, wird die Bundesregierung gebeten, eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege bzw. 50 Euro je Großvieheinheit in ausgewiesenen Wolfsgebieten zu ermöglichen.