Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Weidetierhaltern

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 24. September 2019 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 eine Entschließung zur Unterstützung von Weidetierhaltern gefasst (BR-Drs. 141/19(B) HTML PDF ).

Die Bundesregierung wird in dem Beschluss gebeten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Weidetierhaltern und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen eine jährliche zusätzliche Förderung in Höhe von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege in der Weidetierhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geleistet werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung erbringt die Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland wichtige gesellschaftliche Leistungen beim Küsten- und Naturschutz, der Offenhaltung wertvoller Biotopflächen und bei der Erfüllung von FFH-Verpflichtungen. Daher werden die Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter in der laufenden Förderperiode mit einem Bündel von Fördermaßnahmen in der 1. und 2. Säule der GAP gefördert.

So erhalten alle Weidetierhalterinnen und -halter für ihre beihilfefähigen Flächen die ab diesem Antragsjahr bundeseinheitlichen, entkoppelten Direktzahlungen, die sich im Antragsjahr 2018 im Durchschnitt auf 286 Euro je Hektar beliefen.

Ein Problem der Weidetierhalter ist, dass von ihnen beweidete extensiv genutzte Dauergrünlandflächen teilweise nicht oder nicht vollständig beihilfefähig im Sinne der Direktzahlungen der 1. Säule sind. Hiervon betroffen sind insbesondere Flächen, die viele Landschaftselemente oder nicht überwiegend Grünfutterpflanzen aufweisen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zur Reform der GAP nach 2020 mit Nachdruck dafür ein, dass die Mitgliedsaaten zukünftig über Cross Compliance hinaus weitere Landschaftselemente in die förderfähige Hektarfläche einbeziehen können. Zur Definition von Dauergrünland ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Neben den Direktzahlungen der 1. Säule steht in der 2. Säule der GAP ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Neben der Ausgleichszulage und dem AFP können auch die AUKM zum Teil über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) vom Bund kofinanziert werden (Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege). Dazu beschließen Bund und Länder gemeinsam jährlich den GAK-Rahmenplan. Für die Umsetzung der 2. Säule der GAP sowie die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig.

Diese ELER- bzw. GAK-Maßnahmen umfassen beispielsweise Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen/Ziegen), Erhalt und Pflege von Biotopen (Weidepflege, Entbuschung von Weideflächen etc.) oder naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung mit Schafen und Ziegen. Nach Änderung des GAK-Gesetzes 2016 wurde der GAK-Rahmenplan 2018 um den Förderungsgrundsatz "Vertragsnaturschutz" im Offenland erweitert, so dass die Länder bei Umsetzung solcher Maßnahmen über die GAK nunmehr auch die anteilige Bundesfinanzierung nutzen können.

Trotz der oben genannten Zahlungen lag das durchschnittliche Einkommen von Haupterwerbs-Schafbetrieben in den letzten Jahren in der Regel unter dem Durchschnittsjahreseinkommen aller landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe.

Damit schaf- und ziegenhaltende Betriebe auch in Zukunft ihre wichtigen gesellschaftlichen Leistungen erbringen können, müssen die bestehenden Instrumente zielgerichtet weiterentwickelt werden.

Bei den laufenden Verhandlungen zur zukünftigen GAP der EU setzt sich die Bundesregierung für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter Zahlungen insbesondere im Ackerbau ein. Über zukünftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wie Schafen und Ziegen wird in Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen GAP zu diskutieren sein.