Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern"

Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Bekämpfung von sogenannten "Gaffern"

Begründung:

Seit annähernd einem Jahr liegt dem Deutschen Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen" (Bundestagsdrucksache 19/1594 vom 11. April 2018) vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Deutschen Bundestag sind bisher nicht zu erkennen. Auch die Bundesregierung zeigt bisher keine Aktivitäten, um dem Auftrag im Koalitionsvertrag, Schutzlücken des § 201a StGB hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu schließen, zu entsprechen. Diese Inaktivität sollte zum Anlass genommen werden, auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu drängen und damit zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber seinen Beitrag leistet, den mit dem "Gaffen" verbundenen Missständen zu begegnen.