Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
(Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 25. März 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/18132 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/18100, 19/18125 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:

"Artikel 3

§ 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Bundeshaushaltsordnung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Wörter "und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird" gestrichen werden."

2. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.

Fristablauf: 16.04.20
Erster Durchgang: Drucksache. 146/20 (PDF)