Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.