Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit

Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. April 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.