Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 92. Sitzung am 4. April 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 19/9009 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 2017 über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits - Drucksache 19/7835 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.05.19
Erster Durchgang: Drucksache. 012/19 (PDF)