Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.