Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze

A

Der Bundesrat hat in seiner 978. Sitzung am 7. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Konsistenz der Formulierung des ergänzten § 107a Absatz 1 Satz 2 StGB-neu mit dem Ziel einer späteren Änderung des Gesetzes zu folgenden Punkten zu prüfen: