Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 101. Sitzung am 16. Mai 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/10246 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung - Drucksachen 19/8694, 19/9765 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 101/19 (PDF)