Antrag der Länder Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, 12. Mai 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Berlin und Bremen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller

Entschließung des Bundesrates für ein Zukunftsprogramm für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Corona-Pandemie

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ein Programm zu erarbeiten, das gemeinnützigen Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Hilfen bietet, um Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und sie dabei zu unterstützen, sich durch notwendige Modernisierungsmaßnahmen zukunftssicher aufzustellen. Dabei sind bestehende Initiativen der Länder zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Zivilgesellschaft leistet aktuell unverzichtbare Beiträge, um die Herausforderungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Sie trägt mit ihren etablierten Organisationen sowie den zahlreichen neuen Initiativen dazu bei, dass die Gesellschaft menschlich bleibt.

Zugleich steht die Zivilgesellschaft angesichts der Pandemie vor einer Vielzahl von Herausforderungen, in Teilen auch vor wirtschaftlicher Not. Bund und Länder haben Programme aufgelegt, die zur Linderung beitragen.

Für viele gemeinnützige Organisationen geht es jetzt darum, die Arbeit und das Ehrenamt von der persönlichen Begegnung auf digitale Formate umzustellen. Diese notwendige Digitalisierungsoffensive in der Zivilgesellschaft benötigt staatliche Unterstützung.

Eine zügige Arbeitsaufnahme der von der Bundesregierung beschlossenen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit konkreten Maßnahmen und einer gezielten Förderung von Strukturen der Engagement- und Demokratieförderung sollte hierfür ein erster Schritt sein.

Einige Länder haben bereits Hilfs- und Unterstützungsprogramme für zivilgesellschaftliche Organisationen, die infolge der Krise in Existenznot geraten, aufgelegt. Besonders wichtig ist es hierbei, dass die wirtschaftlich tätigen Vereine an den von der Bundesregierung bereitgestellten Hilfen für Unternehmen partizipieren können und dass Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um Coronabedingte Notlagen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die bisher von keinen Hilfsprogrammen erfasst werden, abzufedern. Darüber hinaus ist es für die Wirksamkeit der Hilfen von Bund und Ländern entscheidend, dass die verschiedenen Programme gut aufeinander abgestimmt und in einem koordinierten Verfahren umgesetzt werden. Ein geeigneter Rahmen, um wirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft zu entwickeln und miteinander abzustimmen, könnte ein in den nächsten Wochen einzuberufender Gipfel von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft sein.

Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft sollte darin liegen, die Handlungsfähigkeit der Organisationen nachhaltig zu sichern. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung. Ohne staatliche Unterstützungsmaßnahmen und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln auch durch den Bund droht eine Aushöhlung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und Organisationen. Gerade in der aktuellen Krisenzeit geht es um ein deutliches politisches Signal, die Strukturen der Engagement- und der Demokratieförderung zu sichern und entsprechend zu fördern.