Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 i.V.m. Artikel 87e Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.