Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen.