Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021
(Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 104. Sitzung am 6. Juni 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat - Drucksache 19/10679 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021) - Drucksachen 19/8693, 19/9766- mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.06.19
Erster Durchgang: Drucksache. 100/19 (PDF)

1. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 11 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

"Die Gemeinden nach Satz 3 Nummer 1 bis 5 umfassen alle zugehörigen oder nach Maßgabe von Satz 3 Nummer 1 und 4 zusammengefassten Gemeinden. Für jede Gemeinde, die einer Zusammenfassung oder einem Zusammenschluss angehört, ist eine Einwohnerzahl zu ermitteln."