Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
(Geologiedatengesetz - GeolDG)

Bundesrepublik Deutschland
Berlin, 20. Mai 2020
Die Bundeskanzlerin

An die Vorsitzende des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates

Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2020 verabschiedeten Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.

Dr. Angela Merkel

An den Präsidenten des Bundesrates

Das vorstehende Schreiben wurde der Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 20. Mai 2020 zugeleitet.

Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache 198/20(B).