Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten - Antrag des Freistaates Sachsen -

979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019

A

1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

B

2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat ferner vor, Staatsminister Sebastian Gemkow (Sachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.