Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen

Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung ehrenamtlicher Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie ehrenamtliche Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz besser abgesichert werden können. Dies schließt insbesondere die Hinterbliebenenversorgung im Bereich des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts ehrenamtlicher Einsatzkräfte ein. Er fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen auch auf nicht eheliche Hinterbliebene zu erweitern.

Begründung:

Nach der bisherigen Rechtslage haben nicht eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung. Um in der Praxis eine bessere Versorgung der Einsatzkräfte, die sich freiwillig jeden Tag aufs Neue dafür einsetzen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen werden kann, sowie ihrer nicht ehelichen Hinterbliebenen zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung der gesetzlichen Grundlage. Im Bereich des Ehrenamtes sollte auch nicht ehelichen Hinterbliebenen nach Auffassung des Bundesrates eine vergleichbare Absicherung zustehen.