Vorschlag an den Bundesrat
Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Der Präsident des Senats Hamburg, 27. Mai 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat nach Abstimmung mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der Plenarsitzung am 5. Juni 2020 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister

Vorschlag für die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit

Die Länder haben sich gemäß dem unter ihnen vereinbarten Rotationszyklus darauf verständigt, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 neue ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit vorzuschlagen.

Der Bundesrat möge beschließen:

1. gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB III zu beantragen,

2. gemäß § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2, § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorzuschlagen, anstelle der unter

1. genannten Personen mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 folgende Mitglieder zu berufen:

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurde beachtet. Die unter

2. genannten Personen erfüllen die Voraussetzungen des § 378 Absatz 1 SGB III.