Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten-Arbeitsgruppe "Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2022

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Aschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Experten-Arbeitsgruppe

"Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft" im Rahmen des Arbeitsplans Kultur 2019-2022∗ ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

∗ vgl. AE-Nr. 140801(Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022), ABl. C 460 v. 21.12.18, S.12)