Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
(Arbeitsschutzkontrollgesetz)

Punkt 32 der 993. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 26 der Drucksache426_1/20 beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die künftig vorgesehene Regelung, nach der Unternehmen der Fleischwirtschaft ihren Betrieb in alleiniger Inhaberschaft zu führen haben, auf ihre Auswirkungen auf die Praxis der Fleischwirtschaft und die landwirtschaftliche Primärproduktion zu prüfen. Diese Regelung könnte unter anderem dazu führen, dass ein arbeitsteiliges Wirtschaften in diesem Bereich und Lohnschlachtungen sowie Unternehmenskooperationen mit dem Ziel der regionalen Vermarktung gefährdet würden.