Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen

Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates: Alternative Vergabemodelle zur bisherigen Versteigerungspraxis von Mobilfunkfrequenzen prüfen

Begründung:

Die Mobilfunkversorgung in Deutschland sowohl mit Sprach- als auch mit Datenkommunikation ist nach Einschätzung vieler Experten und der Politik nicht auf einem zufriedenstellenden, den heutigen Kommunikationsbedürfnissen entsprechenden Niveau. Das Instrument der Versorgungsauflagen, die im Rahmen der bisher üblichen Frequenzversteigerungen auferlegt wurden, muss stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren und kann daher nicht alleine das Ziel einer leistungsfähigen modernen Mobilfunkinfrastruktur erreichen. Deshalb und angesichts der Erfahrungen mit der vergangenen Frequenzversteigerung sind in jüngster Zeit grundsätzliche Fragestellungen in Bezug auf die bisherige Vergabepraxis von Frequenzen in Deutschland aufgeworfen worden. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob andere oder angepasste Verfahren zu einer besseren Mobilfunkversorgung beitragen können. Der Bund sollte daher die Zeit bis zur nächsten Frequenzvergabe nutzen, um gemeinsam mit den Ländern die bisherige Vergabepraxis auf den Prüfstand zu stellen. Im Rahmen einer ergebnisoffenen Analyse mit Unterstützung durch externe Experten muss insbesondere ein Vergleich zu Staaten mit einer besseren Mobilfunkdurchdringung angestrebt werden. Gegenstand der Untersuchung sollte jedenfalls das Vergabemodell einer "negativen Auktion" (als ein- oder zweiteiliges Verfahren) sein. Ferner ist das Konzept einer kostenfreien Überlassung von Frequenzen bei gleichzeitiger Abgabe von Versorgungszusagen zu bewerten.