Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.