Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen
(Gaststaatgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.