Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020)

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.