Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union - Drucksachen 19/19373, 19/22612 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 19/22612 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von neuen Produkten ist Voraussetzung für eine wirkliche Kreislaufwirtschaft. Es gibt eine Reihe von Beispielen, wo Rezyklate für die Herstellung neuer hochwertiger Produkte bereits heute erfolgreich genutzt werden. Allerdings werden in Deutschland immer noch zu viele recycelbare Abfälle energetisch verwertet bzw. aus unterschiedlichen Gründen nicht hochwertig genutzt. Das führt zu einer unnötigen Verschwendung von Ressourcen und gleichzeitig wird ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz vernachlässigt. Die heutigen Rahmenbedingungen verhindern einen funktionierenden Markt für Rezyklate. In Verbindung mit den bereits bestehenden Recyclingquotenforderungen stellt das für viele Unternehmen der Entsorgungsbranche ein erhebliches Problem dar.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,