Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/15161 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens - Drucksachen 19/14972, 19/15082 - für erledigt erklärt.