Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 104a und 143h)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/22586 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) - Drucksache 19/20595 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 08.10.20
Initiativgesetz des Bundestages