Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. September 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.