Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019

A

1. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 2019 verabschiedeten Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel zu verlangen, unter Einbeziehung der Sozialpartner und der Hochschulrektorenkonferenz, einheitliche und eigenständige Abschlussbezeichnungen für die drei beruflichen Fortbildungsstufen zu entwickeln, die einerseits deren Wertigkeit verdeutlichen und die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse entsprechend ihrer Einstufung nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zum Ausdruck bringen und andererseits Verwechslungen mit akademischen Abschlüssen ausschließen (vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) HTML PDF ).

Begründung:

Vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Bedenken der Kultusministerkonferenz sowie zahlreicher ablehnender Stellungnahmen bezüglich der Abschlussbezeichnungen, von den Sozialpartnern und weiteren Verbänden, sieht der Bundesrat die Vorschläge der Bundesregierung zur Einführung neuer Abschlussbezeichnungen als nicht zustimmungsfähig an.

Die vorgesehenen Bezeichnungen entsprechen nicht den Anforderungen an eine sinnvolle Überarbeitung der Abschlussbezeichnungen (vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) HTML PDF ). Im Sinne der bisherigen Tradition der Gesetzgebung im Bereich der beruflichen Bildung bedarf es eines breiten Konsenses aller beteiligten Akteure.

B

2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.

C

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließungen zu fassen:

3. Die Berufsbildungsstatistik stellt eine zentrale Datenquelle für die Planung und Ordnung der Berufsbildung, die Berufsbildungspraxis und die Berufsbildungsforschung dar.

Ein erheblicher Mangel besteht bislang darin, dass vollständige Ausbildungsverläufe innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung bei Vertragslösungen oder mehreren Ausbildungsverträgen einer Person nicht erfasst werden (Mehrfachausbildung oder Fortführung einer zweijährigen Ausbildung). Weil die Daten aus den verschiedenen Verträgen einer Person nicht verknüpft werden können, können insbesondere Vertragslösungen nicht von echten Ausbildungsabbrüchen unterschieden werden.

Der Bundesrat hatte daher in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung einen konkreten Vorschlag zur Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik hin zu einer Verlaufsstatistik unterbreitet, vergleiche BR-Drucksache 230/19(B) HTML PDF , Ziffer 6.

Der Bundesrat stellt fest, dass dieser Vorschlag keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat.

In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung stattdessen auf die laufende Prüfung der Einführung eines alle Bildungsbereiche umfassenden Bildungsregisters verwiesen, das Verläufe zum Beispiel auch zwischen beruflicher Bildung und Hochschule abbilden würde.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Prüfung, ob die Einführung eines nationalen Bildungsregisters möglich ist, abzuschließen und die Länder über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.

Sollte die Prüfung der Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen, dass die Einführung eines nationalen Bildungsregisters nicht möglich ist, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, erneut die Weiterentwicklung der Berufsbildungsstatistik zu prüfen.

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