Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.