Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, zu dem Bericht gemäß Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihren Bericht zum Anlass für eine rechtssichere Überarbeitung des Telemediengesetzes zu nehmen, um für eine größere Durchdringung Deutschlands mit WLAN-Hotspots zu sorgen.

Begründung:

Der Bericht zeigt, dass die Durchdringung Deutschlands mit WLAN-Hotspots durch weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit gehemmt wird. Vor dem Hintergrund der immer noch steigenden Bedarfe nach ortsunabhängigem Zugang zu internetbasierten Anwendungen und der nach wie vor lückenhaften Mobilfunkabdeckung gerade im ländlichen Raum ist die Bereitstellung von WLAN-Hotspots nicht zuletzt auch im touristischen Bereich von Bedeutung. Ein Zuwarten auf gerichtliche Rechtsfortbildungen erscheint nicht zielführend, solange noch Handlungsbedarf besteht, da das Gesetz sein Ziel nicht erfüllt.