Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 29. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 19/6000 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Drucksache 19/5522 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.12.18
Initiativgesetz des Bundestages