Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021

A

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 15. November 2019 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 6 Satz 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat erinnert an die Zusage der Bundesregierung, dass die Verpflichtung der Länder, zur Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" beizutragen, mit dessen vollständiger Tilgung entfallen ist. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung vor diesem Hintergrund erneut dazu auf, bezüglich der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" nachträglich eine taggenaue Abrechnung der Kompensationsleistungen der Länder für das Jahr 2018 vorzunehmen und den Ländern den Betrag, der ihnen für das Jahr 2018 demgemäß noch anteilig zusteht, durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder zur Verfügung zu stellen.