Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes Punkt 21 d der 983. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2019

Der Bundesrat möge verlangen, dass zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund der Vermittlungsausschuss einberufen wird:

Die Bestimmungen in Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a zur Luftverkehrsteuer sind grundlegend zu überarbeiten.

Begründung:

Die vorgesehene Erhöhung der Luftverkehrsteuer ist bezogen auf die jeweiligen Distanzklassen nicht ausgewogen und daher überarbeitungsbedürftig.

Der Gesetzesbeschluss sieht eine differenzierte Anhebung der Steuer in der Entfernungskategorie 1 um rund 74 Prozent auf 13,03 Euro, in den Klassen 2 und 3 hingegen um jeweils rund 41 Prozent auf 33,01 Euro bzw. 59,43 Euro vor. Der mit Schreiben des BMF vom 2. Oktober 2019 an die Länder übermittelte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes sah moderatere Erhöhungen der Luftverkehrsteuer, nämlich eine gleichmäßige Erhöhung der Steuersätze über alle Distanzklassen um ca. 39 Prozent, vor. Im Vergleich zum Ausgangsentwurf wird damit die Steuer für die kürzeste Distanzklasse (innerdeutsche und innereuropäische Flüge) verdoppelt und die beiden anderen Distanzklassen weitgehend auf dem Niveau des Referentenentwurfs belassen. Nach Auffassung des Bundesrates (vgl. Ziffer 3 des Beschlusses vom 8. November 2019 - BR-Drs. 515/19(B) HTML PDF -) stellt Erhöhung der Luftverkehrsteuer, insbesondere im Bereich der Kurzstreckenflüge eine große Belastung für Regionalflughäfen dar und führt zu einer sehr überproportionalen Belastung der kleineren Flughäfen.

Die Regionalflughäfen in Deutschland bieten einen Mix an europäischen Direktverbindungen und Zubringerverkehre in die (deutschen) Hubs an und entlasten damit die großen zentralen Flughäfen. Dieser Verkehrsmix, der eine Grundversorgung der Regionen außerhalb der Ballungszentren bietet, wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf in Frage gestellt. Folge wäre, dass Regionen wie Franken, Sachsen, Westfalen, Saarland oder Bremen unattraktiv für Investitionen und Arbeitskräfte werden, diese Regionen also mittel- und langfristig geschwächt oder ganz abgehängt werden.